Aufgabe 4567
Standardisierte kompetenzorientierte schriftliche Reifeprüfung Angewandte Mathematik
Quelle: BHS Matura vom 20. September 2022 - Teil-A Aufgabe
Angabe mit freundlicher Genehmigung vom Bundesministerium für Bildung; Lösungsweg: Maths2Mind
Obst – Aufgabe A_320
Teil b
Unverdünnter Apfelsaft ist wegen des hohen Zuckergehalts als Erfrischungsgetränk ungeeignet. Es wird empfohlen, unverdünnten Apfelsaft mit der doppelten Menge an Leitungswasser zu mischen.
- Aussage 1: Das Verhältnis von unverdünntem Apfelsaft zu Leitungswasser beträgt 1 : 3.
- Aussage 2: Das Verhältnis von unverdünntem Apfelsaft zu Leitungswasser beträgt 3 : 1.
- Aussage 3: Das Verhältnis von unverdünntem Apfelsaft zu Leitungswasser beträgt 2 : 1.
- Aussage 4: Die Mischung besteht zu 2/3 aus unverdünntem Apfelsaft.
- Aussage 5: Die Mischung besteht zu 2/3 aus Leitungswasser.
1. Teilaufgabe - Bearbeitungszeit 05:40
Kreuzen Sie die auf diese Empfehlung zutreffende Aussage an.
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